DSDS KIDS

Der private Fernsehsender RTL hat am 13.03.2012 bekannt gegeben, dass es neben der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ nun auch eine Version für Kinder im Alter von vier bis vierzehn geben soll.

Die Show sorgt schon vor der Ausstrahlung für großen Rummel in der Medienwelt: Die Frage nach dem Wohl der Kinder stellt sich sofort und jeder, der das Original für „die Großen“ kennt, fragt sich ob Dieter Bohlen, der auch in der „mini-Version“ in der Jury sitzen wird, der Richtige Umgang für Kinder ist, die teilweise noch im Kleinkindalter stecken. An den Medienrummel rund um die kleinen Kandidaten möchte man am liebsten gar nicht denken.

Aber ist eine solche Sendung überhaupt legal? Schon beim Original gab es schließlich Probleme mit dem Jugendschutz. Denn auch bei DSDS ohne Kids gibt es Kandidaten unter 18 Jahre. Bereits mit 16 darf man zum Casting kommen. Schaffen es solche Kandidaten dann tatsächlich in die Mottoshows, wie es auch in der aktuellen Staffel wieder der Fall ist, müssen diese ab 10:00 Uhr im Publikum Platz nehmen  und dürfen nicht mehr aktiv am Geschehen teilnehmen. Vom Publikum aus um Anrufe bittende Blicke in die Kamera zu werfen, wird anscheinend nicht mehr als aktive Teilnehme gewertet, was bedeutet, dass RTL sich geschickt aus der Bredouille gezogen hat.

Doch wie soll dies bei Kindern unter 15 Jahren funktionieren? Und ist es überhaupt wünschenswert, dass eine solche Sendung funktioniert?

Zumindest auf die erste Frage bietet das Jugendarbeitsschutzgesetz Antworten.

Laut diesem nämlich, gelten Leute unter 15 Jahre als Kinder und somit ist es ihnen grundsätzlich erst einmal verboten zu arbeiten. Es gibt drei Ausnahmen für diesen Fall: Im Falle eines Betriebspraktikums im Rahmen der Schulpflicht, für eine Arbeits- oder Beschäftigungstherapie und im Falle einer richterlichen Weisung. Sind die betroffenen Kinder über 13 Jahre alt, dürfen sie leichte Arbeiten mit Genehmigung der Eltern ausführen. Das Singen vor einem möglicherweise millionenstarken Publikum im Fernsehen ist allerdings durchaus nicht als „leicht“ zu definieren.

Das bedeutet, dass RTL für jeden einzelnen Kandidaten eine richterliche Genehmigung benötigt, und natürlich die Genehmigung der Eltern. Die dürfte vermutlich aber leichter zu bekommen sein, als der richterliche Beschluss. Schließlich dürften es gerade bei Kindern in diesem Alter die Eltern sein, die das wahre Interesse an der Castingshow haben. Auch die Pressemitteilung RTLs lässt das schon vermuten. Dort heißt es nämlich, dass sich ab sofort Kinder und stellvertretend für diese auch die Eltern zum Casting anmelden dürfen. Sehr fragwürdig. Besonders, da noch gar nicht alle und zum Teil nicht unerhebliche Details bekannt sind. Wer außer Dieter Bohlen noch in der Jury sitzen wird, ist sicherlich noch eines der kleineren Rätsel. Wie die Show nämlich genau ablaufen soll, ist ebenfalls noch nicht bekannt. Eine Samstagabendshow, wie es DSDS ist, ist gar nicht denkbar. Zumindest nicht live. Kinder müssen grundsätzlich samstags frei haben und dürfen auch nur von 08:00 bis 17:00 Uhr arbeiten. Kinder über sechs Jahre dürfen bis 22:00 Uhr arbeiten. Zudem darf die Schulpflicht nicht verletzt werden  und die Kinder dürfen auch sonst in keinster Weise Schaden nehmen.

Das dürfte RTL vor einige Probleme stellen.

Ein weiterer Punkt macht stutzig: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz darf die „Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung“ (§5 Abs.3) nicht gefährdet werden. Der Preis für den Sieger der Show soll ein Ausbildungsstipendium sein. Wohlmöglich möchte RTL damit diesen Punkt umgehen.

Die größten Probleme sollten allerdings ohnehin psychologischer Natur sein. Wie Kinder mit plötzlichem Ruhm, dem ebenso plötzlichen Verlust von diesem und möglicher Demütigung vor großem Publikum umgehen, kann nämlich selbst RTL nicht kontrollieren.

Es bleibt also abzuwarten, bis RTL weitere Informationen freigibt und zu hoffen, dass Eltern und Kinder diese vermeidliche Chance mit Vorsicht genießen.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen